Sie sind unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen Unfall verwickelt worden? Dann haben Sie Anspruch darauf, dass Ihnen die in Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.
Sollten Sie der Unfallverursacher sein, erfahren Sie am Ende dieser Seite, wie Sie sich nun verhalten sollten. Sollte die Schuldfrage noch nicht endgültig geklärt sein, sprechen Sie uns gerne an. Auch in diesem Fall haben Sie einen Anspruch auf den ggf. teilweisen Ersatz des Ihnen entstandenen Schaden.
Bitte beachten Sie: Oftmals bietet Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung an, die Abwicklung des Schadens für Sie zu übernehmen. Es liegt jedoch in Ihrem Interesse, die Regulierung des Schadens nicht in fremde Hände zu geben.
Nordgutachter Andy Matull
Inhaber
Telefon: 04122 9995655
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