NORDGUTACHTER

KFZ-SCHADEN- UND WERTGUTACHTEN
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Nordgutachter Andy Matull Tornesch

Unfall

Was tun bei einem Unfall?

  1. Unfallstelle absichern!
  2. Sofern erforderlich: Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112 informieren.
  3. Bei Personenschäden, wie auch bei unklarem Sachverhalt, die Polizei unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 110 hinzuziehen.
  4. Den Unfallort auf keinen Fall verlassen.
  5. Notieren Sie das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges sowie Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners.
  6. Name(n) und Adresse(n) von Zeugen notieren.
  7. Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Handy-Kameras sind heute fast überall verfügbar (ggf. eine beistehende Person bitten Bilder zu machen) oder legen Sie sich eine Kamera (z. B. Einwegkamera) in Ihr Handschuhfach. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. Jedoch nicht nur Details fotografieren, sondern auch Übersichtsfotos erstellen, auf dem die gesamte Unfallsituation zu erkennen ist.
  8. Zeichnen Sie ggf. eine Skizze vom Unfallort und -hergang. Vorgedruckte Unfall-Protokolle mit Feld für eine Skizze bietet meistens Ihre Versicherung an.

Was tun nach dem Unfall?

Sie sind unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen Unfall verwickelt worden? Dann haben Sie Anspruch darauf, dass Ihnen die in Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.

Sollten Sie der Unfallverursacher sein, erfahren Sie am Ende dieser Seite, wie Sie sich nun verhalten sollten. Sollte die Schuldfrage noch nicht endgültig geklärt sein, sprechen Sie uns gerne an. Auch in diesem Fall haben Sie einen Anspruch auf den ggf. teilweisen Ersatz des Ihnen entstandenen Schaden. 

Folgendes sollten Sie als Geschädigter nach einem Unfall unbedingt beachten

Zur Feststellung des Schadens haben Sie als Geschädigter die freie Wahl, welcher Kfz-Sachverständiger den Schaden begutachten soll! Lassen Sie sich nicht auf Sachverständige der Versicherung verweisen. In einem Gutachten eines neutralen Kfz-Sachverständigen erhalten Sie eine unabhängige Beweissicherung sowie alle Angaben, die zur Schaden­regulierung erforderlich sind. In unseren Gutachten werden neben Schadenumfang und -höhe grundsätzlich auch zur Reparaturdauer, Nutzungsausfall, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert Ihres Fahrzeugs Stellung genommen und diese Positionen bei Bedarf ermittelt. Die Kosten für das Gutachten werden vom Schadenverursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung erstattet. Sie müssen für das Gutachten nicht in Vorkasse treten, wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
Als Geschädigter steht es Ihnen frei, einen Reparaturbetrieb Ihrer Wahl mit der Reparatur des beschädigten Fahrzeuges zu beauftragen. Sie müssen sich nicht auf Partnerwerkstätten der Versicherung verweisen lassen. Nur durch eine sach- und fachgerechte Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens können Sie sicher sein, dass die vorgegebenen Reparaturwege eingehalten werden, der Werterhalt Ihres Fahrzeugs gesichert ist und alle Bedingungen der Herstellergarantien bzw. Kulanz- oder Gewährleistungsregelungen eingehalten werden.
Nach einem Unfall steht es Ihnen als Geschädigter ebenfalls frei, sich von einem Anwalt Ihrer Wahl vertreten zu lassen. Dieses ist grundsätzlich ratsam. Speziell nach Unfällen mit Personenschäden oder nach einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug ist die Einschaltung eines Anwalts dringend angeraten. Auch hier werden die Kosten vom Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung getragen.

Bitte beachten Sie: Oftmals bietet Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung an, die Abwicklung des Schadens für Sie zu übernehmen. Es liegt jedoch in Ihrem Interesse, die Regulierung des Schadens nicht in fremde Hände zu geben. 

Informieren Sie auf jeden Fall Ihre Versicherung und melden das Schadenereignis. Sofern Sie entsprechend kaskoversichert sind, reguliert Ihre Versicherung den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug. Ggf. ist ein Schadengutachten erforderlich. Reden Sie mit Ihrer Versicherung über einen unabhängigen Sachverständigen. Sofern Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall beschädigt verkaufen möchten, ermitteln wir für Sie gerne einen Aufkäufer mit dem höchstmöglichen Kaufangebot.