NORDGUTACHTER
KFZ-SCHADEN- UND WERTGUTACHTEN
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Unfall
Was tun bei einem Unfall?
- Unfallstelle absichern!
- Sofern erforderlich: Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112 informieren.
- Bei Personenschäden, wie auch bei unklarem Sachverhalt, die Polizei unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 110 hinzuziehen.
- Den Unfallort auf keinen Fall verlassen.
- Notieren Sie das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges sowie Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners.
- Name(n) und Adresse(n) von Zeugen notieren.
- Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Handy-Kameras sind heute fast überall verfügbar (ggf. eine beistehende Person bitten Bilder zu machen) oder legen Sie sich eine Kamera (z. B. Einwegkamera) in Ihr Handschuhfach. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. Jedoch nicht nur Details fotografieren, sondern auch Übersichtsfotos erstellen, auf dem die gesamte Unfallsituation zu erkennen ist.
- Zeichnen Sie ggf. eine Skizze vom Unfallort und -hergang. Vorgedruckte Unfall-Protokolle mit Feld für eine Skizze bietet meistens Ihre Versicherung an.
Was tun nach dem Unfall?
Sie sind unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen Unfall verwickelt worden? Dann haben Sie Anspruch darauf, dass Ihnen die in Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.
Sollten Sie der Unfallverursacher sein, erfahren Sie am Ende dieser Seite, wie Sie sich nun verhalten sollten. Sollte die Schuldfrage noch nicht endgültig geklärt sein, sprechen Sie uns gerne an. Auch in diesem Fall haben Sie einen Anspruch auf den ggf. teilweisen Ersatz des Ihnen entstandenen Schaden.
Folgendes sollten Sie als Geschädigter nach einem Unfall unbedingt beachten
Sie bestimmen den Kfz-Sachverständigen!
Sie bestimmen die Werkstatt!
Sie bestimmen den Anwalt!
Bitte beachten Sie: Oftmals bietet Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung an, die Abwicklung des Schadens für Sie zu übernehmen. Es liegt jedoch in Ihrem Interesse, die Regulierung des Schadens nicht in fremde Hände zu geben.